Die Freitagspost: Ein progressives Lager und ein Beitrag aus der Vergangenheit

Veröffentlicht am 04.02.2022 in Woche für Woche

Bild: Suthorn/Wikipedia/CCBYSA

Diese Woche schreibt Daniel in der Freitagspost über die Aktuelle Debatte im Landtag zur Abschaffung des Paragraphen 219a. In dieser Debatte wurde deutlich, dass es ein progressives Lager aus Grünen, SPD und FDP im Landtag von Baden-Württemberg gibt, während sich die CDU noch in der Vergangenheit befindet.

Wichtige Themen als Volksvertretung diskutieren – dazu sind unsere aktuellen Debatten – kurz AD – im Landtag da. Während bei den Antrags- und Gesetzesberatungen die Abgeordneten jeweils nur fünf Minuten Redezeit haben, können sie hier zehn Minuten reden. Und in guten Stunden bietet die AD so die Möglichkeit zu sehen, wie sich die Fraktionen bei den Fragen aufstellen und zueinander stellen, die die Menschen berühren. Die SPD hat in dieser Woche eine AD zur Abschaffung des Strafparagraphen 219a beantragt. Dieser Paragraph untersagt Ärzt*innen über die Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Und die Debatte ließ tief blicken: Ein progressives Lager aus SPD, Grünen und FDP/DVP und ein Beitrag aus den Reihen der CDU, der problemlos als Bewerbungsrede für den freigewordenen Vorsitz bei der Werteunion hätte durchgehen können.

Die Rede der stellvertretenden SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Dr. Dorothea Kliche-Behnke finden Sie und findet Ihr hier im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele von Ihnen werden sich erinnern: Als sich die grün-schwarze Landesregierung 2016 erstmals formierte, da versprach Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Ein grün-schwarzes Bündnis ist für die CDU in Baden-Württemberg eine große Modernisierungschance.“ Nun, mich beschleicht seit einiger Zeit der Eindruck, dass die Wirkung aller Modernitätsrhetorik dieser Regierung zum Trotz eher in eine ganz andere Richtung weist. Diesem Land fehlt der gesellschaftspolitische Diskurs, der gesellschaftspolitische Ruck. Das übernimmt jetzt die neue Regierung in Berlin für uns. Die Ampel meint es ernst und will strukturelle Benachteiligung von Frauen überwinden. Wir werden den Paragraph 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch streichen!

Die grün-schwarze Landesregierung hat dagegen noch im September im Bundesrat ihre Zustimmung verweigert. Dabei ist dieser Schritt überfällig. Warum?

Ungewollte Schwangerschaften sind Realität und bedeuten für viele Frauen eine echte Krisensituation. Auch Schwangerschaftsabbrüche sind eine Realität in unserem Land. Es geht hier um einen Teil der Gesundheitsversorgung und damit um einen medizinischen Sicherstellungsauftrag.

Aber: In ganz Baden-Württemberg gab es 2021 gerade einmal 61 Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Tendenz fallend. 61 Ärztinnen und Ärzte für immerhin fast 5,6 Millionen Frauen!

Zurecht ist dieses gesellschaftspolitische Thema vielen jungen Menschen wichtig, nicht nur wenn es um Polen oder andere Länder geht. Nein, auch hier in Baden-Württemberg ist das Thema Schwangerschaftsabbruch noch immer ein Tabuthema. Ungewollt Schwangere wissen oft nicht, mit wem sie überhaupt sprechen können. Kürzlich hat die Lokalpresse bei uns konkret die Erfahrungen einer Frau geschildert, die dort „Christine“ genannt wird:

„Die nächsten Tage verbrachte Christine viel Zeit am Telefon. Dabei stieß sie immer wieder auf Hürden. Ihr Ansprechpartner bei der Krankenkasse stotterte in den Hörer, als es um die Kostenübernahme des Abbruchs ging, das sei ein ‚heikles Thema‘. Mehrfach wurde sie in Tübinger Frauenarztpraxen abgewiesen, obwohl sie dringend eine brauchte, um herauszufinden, in welcher Schwangerschaftswoche sie überhaupt war. Die Arztsuche für den Abbruch gestaltete sich ebenfalls schwierig: Die Tübinger Frauenklinik konnte Christine erst einen Termin in zwei Wochen anbieten. Sie sagte: ‚Das geht nicht.‘ Die Frist rückte immer näher.“

Ärztinnen und Ärzte werden durch den Paragraphen 219a kriminalisiert, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Manchen ist die Geschichte von Kristina Hänel bekannt, die in den letzten viereinhalb Jahren gelitten hat, seit sie sich für die Abschaffung des Informationsverbots über Schwangerschaftsabbrüche einsetzt. Sie wurde bedroht, beschimpft und mehrfach verurteilt – weil zu ihrem Verständnis von Menschenwürde die umfassende Aufklärung und Information über Schwangerschaftsabbrüche gehört.

Auch in unserem Bundesland gibt es so genannte Gehsteigbelästigungen - also Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und -Gegnern direkt vor Praxen oder Beratungsstellen. Bekannt ist der Fall von Pforzheim. Und wir wissen von einer Stuttgarter Arztpraxis, die durch solchen Druck entschieden hat dichtzumachen.

Die Kriminalisierung durch den Paragraf 219a führt zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgungssituation: Das gilt für die Großstädte, deren Schutz viele Frauen suchen. Aber besonders zunehmend für den ländlichen Raum, in dem weiträumig kaum noch Ärztinnen und Ärzte anzutreffen sind, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können.

Was brauchen wir?

Wir müssen das ganze Thema enttabuisieren – auch deshalb hat meine Fraktion diese Aktuelle Debatte beantragt.

Es ist absolut gerechtfertigt, dass Ärztinnen und Ärzte sich weigern können Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Was ich aber für falsch halte: Dass eine ganze Klinik das Angebot verweigern kann.

Und im Medizinstudium muss sich jede Studentin und jeder Student einmal mit Schwangerschaftsabbrüchen befassen. Das ist nötig, schon allein um eine Frau, die nach einem Abbruch eingeliefert wird, adäquat behandeln zu können.

Kern der Gegenargumentation ist ja der Verweis auf das durch das Grundgesetz geschützte Recht des ungeborenen Lebens. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums geht selbstverständlich auf diesen wichtigen Aspekt ein und kommt zum Schluss: Der Verzicht auf die Strafbewehrung ist mit der Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar.

Jetzt gibt es natürlich manche, die den Schutz des ungeborenen Lebens juristisch und ethisch nicht sehr stark gewichten. Zu denen gehöre ich, zu denen gehört die SPD explizit nicht. Im Gegenteil: Wir sollten alles daran setzen, Familien und Frauen so zu stärken, dass ungeborenes Leben geschützt wird.

Dazu zählt:

  • Die sexuelle Bildung stärken.
  • Zugang zu Verhütungsmitteln erleichtern.
  • Für alle niedrigschwellige Beratungsangebote sicherstellen. Dazu zählen auch nach Corona digitale Beratungsangebote.
  • Die materielle Situation von Familien stärken, alles gegen Kinderarmut tun, Kinder in den Mittelpunkt von Politik rücken und Familien Zukunftsängste nehmen. Dazu gehört die Kindergrundsicherung, die wir jetzt im Bund endlich auf den Weg bringen.

Aber so sehr wir die Infrastruktur stärken: Am Ende bleibt es die individuelle Entscheidung einer Frau, ob sie sich für oder gegen eine Schwangerschaft entscheidet. Ich selbst bin Mutter von drei Kindern und Mitglied der katholischen Kirche. Ich habe für mich – auch gemeinsam mit meinem Partner – entschieden, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich keine Option ist. Aber diese Entscheidung kann mir der Staat nicht wegnehmen. Für viele Frauen und für viele Ärztinnen und Ärzte war es eine wichtige Nachricht: Der Paragraf 219a wird endlich abgeschafft. Das ist mal eine echte Modernisierungschance für Baden-Württemberg!

Foto der Woche: Es war in dieser Woche still in unserer Region. Wir trauern mit den Familien der Opfer des Amoklaufs von Heidelberg und sind solidarisch mit der Universitätsgemeinschaft. Gemeinsam mit unserer SPD-Kreisvorsitzenden Andrea Schröder-Ritzrau und meinen Landtagskollegen Sebastian Cuny und Jan-Peter Röderer habe ich am Montag Blumen an den Erinnerungsort gelegt.

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