Die Freitagspost: Vielfalt & Teilhabe

Veröffentlicht am 13.05.2022 in Woche für Woche

In der Freitagspost schreibt Daniel heute über die Begriffe Vielfalt und Teilhabe und warum dieses Begriffspaar keine einfache Dopplung ist.

In dieser Woche habe ich meine Rede beim Parlamentarischen Abend bei den Werkstatträten und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten genutzt, um die Begriffe Vielfalt und Teilhabe in den Mittelpunkt zu stellen.

Beides sind ja Begriffe, die – so wie ich es eben selbst getan habe – gerne gemeinsam verwendet werden. Warum ist das eigentlich so? Es gibt ja zwei Möglichkeiten, warum zwei Begriffe oft gemeinsam vorkommen: Die erste Möglichkeit ist die, dass beide im Grunde dasselbe bezeichnen und Sprecher*innen beide verwenden, um der eigenen Aussage mehr Nachdruck zu verleihen. Hab & Gut, Grund & Boden, Feuer & Flamme sind bekannte und alltägliche Beispiele einer solchen Dopplung, die immer wieder gern bewusst oder unbewusst als rhetorisches Mittel eingesetzt wird.

Mindestens genauso alltäglich wie die eben genannten Beispiele ist also das Begriffspaar Vielfalt & Teilhabe. Haben wir es hier also schlicht mit einer rhetorischen Figur zu tun? Die Antwort ist ein klares Nein!

Wir haben als Gesellschaft allen Grund, unseren Forderungen nach Vielfalt und Teilhabe allen Nachdruck zu verleihen und die Verpflichtung, dabei eben nicht bei politischer Rhetorik stehenzubleiben. Vielfalt und Teilhabe sind eben keine Dopplung, sondern sie sind zwei unerlässliche Aspekte einer inklusiven und einer gerechten Gesellschaft. Sichtbare Vielfalt ist dabei ein zentraler, aber doch nur ein unvollständiger Aspekt, wenn er nicht um die tatsächliche, auch selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – auch am Arbeitsleben – ergänzt wird. Denn wo Menschen in ihrer Vielfalt sichtbar sind, heißt das noch längst nicht, dass sie auch dieselben Möglichkeiten der Teilhabe und damit Chancen auf Entwicklung und Selbstbestimmung haben.

Unbestritten ist, dass Arbeit einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert hat und deswegen ist es auch richtig, dass die UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf Arbeit auch für Menschen mit Behinderungen klar festgeschrieben hat. Und fest steht auch, dass dieses Recht auf Arbeit sich nicht in irgendeiner Art von Beschäftigung erschöpft, sondern dass damit die Chance auf Entwicklung, auf die Förderung der eigenen Persönlichkeit und auf selbstbestimmtes Lernen miteingeschlossen ist und sein muss.

Arbeit ist ein Menschenrecht, das für alle gilt und wir haben als Gesellschaft hier noch viel zu tun, wenn wir uns vor Augen führen, dass die Erwerbsquoten bei Menschen mit Behinderung deutlich unter denen nichtbehinderter Menschen liegen (57 Prozent vs. 82 Prozent in 2019). Und das gilt ganz unmittelbar: in der Landesverwaltung stagniert bspw. der Anteil von Menschen mit Behinderung seit Jahren bei 5 Prozent.

Es ist gut, wenn wir als Gesellschaft, als Betroffene, als Politik immer wieder und stetig im Austausch über die besten Wege sind, wie wir unser gemeinsames Ziel eines gleichberechtigten Miteinanders von Menschen mit und ohne Handicap – wie wir Vielfalt und Teilhabe – gemeinsam umsetzen und verwirklichen können.

Foto der Woche: Unser Landesparteitag am letzten Wochenende. Im Mittelpunkt stand ein richtungsweisender Antrag des Landesvorstands „Was brauchen Kinder und Jugendliche“ jetzt. In meiner Rede habe ich einmal mehr angesprochen, dass unsere Kitas Chancengeber für die Kinder sind – und nur wir von der SPD Fachkräftegewinnung, hohe Qualität, verlässlicher Ausbau und Gebührenfreiheit zusammenbringen.

Homepage Daniel Born MdL – Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

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