Der Schwetzinger SPD-Landtagsabgeordnete Daniel Born und die Eppelheimer SPD-Kreisrätin Renate Schmidt begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen.
Eppelheim/Schwetzingen. Erst kürzlich kritisierten Born und Schmidt in einer gemeinsamen Pressemitteilung die grün-schwarze Landesregierung scharf für deren Untätigkeit bei der Schaffung des inklusiven Wahlrechts. Menschen mit Behinderungen, denen ein Betreuer für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten zur Seite gestellt ist, wird in Baden-Württemberg das aktive und passive Wahlrecht vorenthalten. Dieser Ausschluss widerspricht der UN-Charta für Menschenrechte. Schon im Frühling letzten Jahres stellte die SPD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zum inklusiven Wahlrecht, um diese Ungerechtigkeit zu beenden. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte den Antrag im Landtag ab. Erst diese Woche brachte die SPD-Landtagsfraktion erneut einen Gesetzentwurf ein.