Damit es jedes Kind packt: das Gute-Kita-Gesetz

vom 19.10.2017

Höhere Qualität in Kitas, mehr Bildung

Politik für ein solidarisches Land bedeutet, Familien zu unterstützen und allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Das ist eines der zentralen Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion, das sie mit Verve in der Koalition vorantreibt. Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung dazu den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, kurz das Gute-KiTa-Gesetz beraten (Drs. 19/4947).

Der Entwurf von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht vor, die Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu verbessern und die Gebührenfreiheit insbesondere für Familien mit geringem Einkommen auszuweiten.

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz stellt der Bund den Bundesländern einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Das bedeutet für die Länder, dass sie die finanziellen Mittel bedarfsgerecht und flexibel einsetzen können, zum Beispiel für einen guten Betreuungsschlüssel (Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation), qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder die Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Familien werden gestärkt

Für die Kitagebühren schreibt der Gesetzentwurf eine bundesweite soziale Staffelung vor. Das bedeutet: Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, sollen unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen gestärkt.

Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen jeweils mit jedem Bundesland Verträge geschlossen werden. Darin soll unter anderem festgehalten werden, mit welchen Konzepten die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung bzw. die Ausweitung der Gebührenfreiheit erreicht werden soll. Auf diese Weise sorgt der Gesetzentwurf Schritt für Schritt für die Herstellung gleichwertiger Kinderbetreuung in ganz Deutschland – was ein riesiger Fortschritt ist.

Maßnahmen zur Gebührenfreiheit

Denn klar ist: Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzesvorlage auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.

Zusammengefasst: Das Gute-Kita-Gesetz steigert die Qualität der Kindertagesbetreuung und sorgt dafür, dass mehr Eltern von einer gebührenfreien Kita profitieren können. Damit geht die Koalition einen entscheidenden Schritt, um frühkindliche Bildung in Kitas zu fördern. Der Bund unterstützt die Bundesländer und Kommunen mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei der Steigerung der Qualität und der schrittweisen Gebührenfreiheit.

(Quelle: Johannes Kahrs MdB)