
Die Gemeinderatssitzung am 26. März widmete sich u.a. dem sogenannten „Bau-Turbo-Gesetz“ des Bundes („Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und Wohnraumsicherung“), dessen Zustimmung vonseiten der Gemeinde erforderlich ist, um Anwendung auch bei uns in Mühlhausen zu finden. Dabei wäre es auch möglich gewesen eine Regelung für günstigen Wohnungsbau und zugunsten eines verstärkten Klimaschutzes als Teil der Leitidee für unsere Gemeinde zu verabschieden. Die beiden großen Ratsfraktionen haben dies jedoch abgelehnt. Da die hierbei vorgebrachten Argumente immer wieder – wenn auch nicht immer zugespitzt – eingebracht werden, sollten sie – zumindest kurz – einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.
„Privatpersonen vorzuschreiben, wie sie ihr Eigentum zu nutzen haben und es letztlich für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen sollen, grenzt an Enteignung.“ (Gemeinderundschau Nr.14. S. 31)
Als (milde) Entgegnung dieser Position: Diese Aussage geht völlig an der Sache vorbei, da es in unserem Gemeinwesen selbstverständlich ist, dass Eigentum auch Verantwortung bedeutet. Das ist kein neuer Gedanke – er ist fest verankert, auch im Grundgesetz. Steuern, Bauvorschriften oder Umweltauflagen sind seit jeher Ausdruck davon, dass individuelle Interessen und das Gemeinwohl in Einklang gebracht werden müssen.
Es geht daher nicht um „Enteignung“ sondern um faire Regeln für alle. Wer sich für einige Details interessiert:
Im staatlichen Gemeinwesen ist es seit Ende des 19. Jahrhunderts anerkannt uns gesetzlich geregelt, Ausgleich in der Verteilung des Eigentums zwischen Privatpersonen (und zwischen den Ländern) vorzunehmen. Der preußische Finanzminister Johannes Franz von Miquel (1828-1901) entwickelte seinerzeit ein Steuersystem mit den Elementen Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer, das 1891 eingeführt wurde, im Grundsatz („progressiver Steuertarif“) noch heute gilt und deren Überlegungen auch in das Grundgesetz eingingen. Allgemein anerkannte und im Gemeinwesen essentielle Transferleistungen sollten daher nicht als „Enteignung“ verrufen werden, allenfalls die Art und Weise sowie die Höhe der Umverteilung sollte Gegenstand einer sachbezogenen Debatte sein.
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