Lärmaktionsplanung für die Gesamtgemeinde beschlossen

Veröffentlicht am 07.04.2021 in Gemeinderatsfraktion

Die letzte Gemeinderatssitzung beschäftigte sich neben dem Haushalt auch mit einigen weiteren wichtigen Tagesordnungspunkten. Für die Gesamtgemeinde, aber insbesondere für den Ortsteil Rettigheim, stand hierbei die „Beauftragung zur Erstellung einer Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung“ auf der Tagesordnung.

„Lärm macht krank, Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität und sorgt für gesundheitliche Nachteile.“ So die eindeutigen einleitenden Worte der Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Somit ist es nur folgerichtig, dass verantwortungsvolle Kommunalpolitik hier handelt.

Konkret muss die Gemeinde u.a. die EU-Richtlinie zum Umgebungslärm und die Bundesimmissionsschutzgestze (§§47a – 47f) umsetzen, die es uns zur Aufgabe macht, dass Lärmaktionspläne erstellt werden. Diese verfolgen grundsätzlich das Ziel, Lärm zu mindern. Folgende Straßen werden für die Neukartierung herangezogen: B39, L546 Mühlhausen Richtung Malsch, K3520/4172 Ortsdurchfahrt Mühlhausen Richtung Östringen, K3521 Orstdurchfahrt Rettigheim bis Einmündung L546, K4271 Sternweilerstraße in Tairnbach und schließlich die Speyerer Straße/ Hauptstraße in Mühlhausen.

Bereits in dieser Sitzung hatten alle Rettigheimerinnen und Rettigheimer die Möglichkeit nochmals Fragen und Anregungen zum Lärmaktionsplan loszuwerden. Bereits bei der damaligen Bürgerversammlung anlässlich der geplanten Herabstufung der Rotenberger und Östringer Straße hörte die SPD genau hin und nahm einige Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner ernst und mit. Die Tempo 30 waren bereits damals ein langgehegter Wunsch und wurden schließlich auch vom Gemeinderat im Frühjahr 2020 verabschiedet (wir berichteten). Um diese verkehrsrechtliche Maßnahme neben dem bestehenden städtebaulichen Verkehrskonzept noch weiter abzusichern, beschloss daher nun der Gemeinderat, mit den Stimmen der SPD, nun auch die Aufstellung des Lärmaktionsplans. Das Ingenieurbüro Koehler & Leutwein wies dabei mehrfach darauf hin, dass der Rhein-Neckar-Kreis immer noch den alten Lärmauslösewerten von 70dB(A) (Tageszeitraum) folgte, anstatt der inzwischen geltenden Richtlinie von 64dB(A). Die Richtlinie stellt allerdings nur eine Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen dar. D.h., dass die Verwaltung durchaus handeln kann und will, um den Verkehr der Ortsdurchfahrt Rettigheim herunterzubremsen und für alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere auch für unsere Schulkinder) sicherer zu machen. Erste Gedanken, wie dies aussehen kann, wurde den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten vorgestellt: Diese umfassen kleinere bauliche Eingriffe an den jeweiligen Ortseingängen (Verschwenkungen der Fahrbahnen), sowie Einengungen und einen Zebrastreifen. Um die Kosten hierfür überschaubar zu hallten, stellte uns das Ingenieurbüro die Verwendung von Kunststoffelementen vor, die auf die Fahrbahn aufgeklebt oder aufgeschraubt werden. Zusammen mit sinnvollen Markierungsarbeiten und Warnbarken können hierdurch Einengungen vorgenommen werden, wodurch der Verkehr weiter heruntergebremst werden kann. Allerdings bleibt auch eines weiterhin klar: Kontrolle ist besser. Nur wenn nun verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, ist der Lerneffekt am größten und möglichst alle Autofahrer halten sich an die eingeführten Tempo 30.

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