Schulische Inklusion zu Lasten der Kommunen

Veröffentlicht am 05.04.2022 in Kreistagsfraktion

Renate Schmidt, Sprecherin für Soziales

Die neuesten Zahlen bei der Eingliederungshilfe, die jüngst im Sozialausschuss präsentiert wurden, machten erneut deutlich, dass das Land die Kreise immer mehr bei der Inklusion an Schulen finanziell belastet.

So nehmen die Ausgaben für Schulbegleitungen als individuelle Unterstützungsleistung kontinuierlich zu. Schulbegleitungen dienen vielfach nur der Kompensation der bislang unzureichenden Ausstattung der Schulen mit personellen Ressourcen, die diese in die Lage versetzen, ihrem gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderungen – nachkommen zu können.

Dem Erstattungsbetrag des Landes in Höhe von 392.796 € steht ein Aufwand von ca. 1,1 Mio. € des RNK für die Leistungen gegenüber, für die nach den jetzigen pauschalierten Regelungen Ausgleichszahlungen des Landes vorgesehen sind. Die SPD-Fraktion kritisiert vor allem, dass für nahezu 42 % der Schulbegleitungen in den SBBZ (Sonderpädagogische Beratungs- und Betreuungszentren) keinerlei Ausgleichszahlungen seitens des Landes erfolgen.

Der Gesamtaufwand für diese Leistungsgruppe beträgt ca. 1,4 Mio. €. Nach 13 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention ist festzuhalten, dass schulische Inklusion in Baden-Württemberg noch lange nicht realisiert ist.

Abschließend lässt sich sagen, dass ein Parallelsystem (Regelschulen/SBBZ) auf längere Sicht aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen nicht aufrechterhalten werden kann.

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