Was ändert sich 2022?

Veröffentlicht am 11.01.2022 in Aktuelles

Mindestlohn, Renten und Steuerfreibetrag steigen, Verträge im Internet können leichter gekündigt werden und die digitale Krankschreibung kommt – im Jahr 2022 treten viele neue Regelungen in Kraft. Der SPD Ortsverein möchte zu Beginn des Jahres über einige Änderungen informieren, die natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger der Gesamtgemeinde Mühlhausen betreffen. Ausgewählte wesentliche Änderungen, welche nur unter maßgeblicher Mitwirkung der SPD in der Großen Koalition beschlossen werden konnten, hier nun im Überblick:

  • Der Mindestlohn steigt: Wer nach Mindestlohn bezahlt wird, kann sich 2022 über mehr Geld freuen. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar wird er auf 9,82 pro Stunde und zum 1. Juli auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben. Zusammen bedeutet das ein Plus von fast 9 Prozent. Die neue Bundesregierung will den Mindestlohn im kommenden Jahr außerdem zügig auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird bereits Anfang 2022 einen Gesetzentwurf dazu vorlegen.
  • Höhere Ausbildungsvergütung: Ein höherer Lohn erwartet auch viele Auszubildende. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr steigt von 550 Euro monatlich im Ausbildungsjahrgang 2021 auf 585 Euro brutto pro Monat im Ausbildungsjahrgang 2022. Danach erhöht sie sich wie folgt:
    im 2. Ausbildungsjahr: plus 18 Prozent
    im 3. Ausbildungsjahr: plus 35 Prozent
    im 4. Ausbildungsjahr: plus 40 Prozent

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  • Mehr Rente: Die Renten steigen zur Mitte des Jahres deutlich - und zwar um etwa 4 bis 5 Prozent. Die genauen Anpassungssätze stehen noch nicht fest.
  • Steuerfreibetrag steigt: Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 9.984 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
  • Höhere Regelsätze: Ab Januar erhalten auch alle, die auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungen angewiesen sind - ein bisschen - mehr Geld. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt um drei Euro auf 449 Euro im Monat. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
  • Corona-Bonus: Noch bis zum 31. März können Beschäftigte einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber bekommen. Dabei sind Zahlungen bis zu 1.500 € drin - steuerfrei. Der Bonus muss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden und soll unter anderem die zusätzliche Belastung durch die Coronakrise abmildern. Infolge der Lohnverhandlungen im öffentlichen Dienst, erhalten nun auch diese Beschäftigten, wie auch Kommunal-/ bzw. LandesbeamtInnen einen Bonus in Höhe von 1.300 €!
    Corona-Prämie für Pflegekräfte: SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag beschlossen, dass es 2022 einen neuen Corona-Bonus für Pflegekräfte geben wird. Sie sind in der Pandemie seit Monaten besonders gefordert. Die Höhe der Prämie wird maximal 3.000 Euro betragen. Die Umsetzung der Prämie wird eine der ersten Amtshandlungen des neuen Gesundheitsministers Karl Lauterbach sein. Das Gesetz dazu soll Anfang 2022 beschlossen werden, eine Auszahlung ist im ersten Quartal geplant.
  • Pflegebedürftige werden entlastet: Pflegebedürftige erhalten ab dem 1. Januar Zuschläge von den Pflegekassen, um von steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim entlastet zu werden. Je länger der Aufenthalt im Pflegeheim, desto höher sind die Zuschläge. Damit wird verhindert, dass ein langer Aufenthalt in einem Pflegeheim zu einer starken finanziellen Belastung wird. Pflegebedürftige Menschen haben außerdem bis zu zehn Tage lang Anspruch auf eine Übergangspflege in der Klinik, wenn keine anderweitigen Ressourcen für die pflegerische Versorgung zur Verfügung stehen.
    Weitere finanzielle Entlastungen im Bereich Pflege: Auch in weiteren Bereichen der Pflege gibt es ab dem 1. Januar mehr Geld. Der Leistungsbeitrag in der Kurzzeitpflege wird um zehn Prozent angehoben. Fünf Prozent mehr gibt es für die Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2. Also für Hilfsmaßnahmen bei der Ernährung, Körperpflege und Mobilität, aber auch der häuslichen Versorgung des Pflegedienstes. Außerdem gibt es ab 2022 einen Zuschuss zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Er steigt mit der Dauer der Pflege kontinuierlich an - bis auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr.
  • Kündigungsbutton für Online-Verträge: Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – davor schützt die Bundesregierung die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser. Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn bald einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher:innen ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.
  • Leichter reklamieren: Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.
  • EEG-Umlage sinkt deutlich: Anders ist die Situation beim Strom. Hier sinkt die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) zum 1. Januar deutlich. Und zwar von 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde – also um mehr als 40 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit zehn Jahren.
  • Das Kükentöten endet - endlich: Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. Ab dem 1. Januar ist das verboten. Damit ist Deutschland weltweit das erste Land, das diese Praxis verbietet.

Einen ausführlichen Überblick findet man hier.

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