Weiter Denken – Einführung einer solidarischen Betreuungsfinanzierung für die Gemeinde Mühlhausen

Veröffentlicht am 28.07.2021 in Gemeinderatsfraktion

Auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stand, wie jedes Jahr, die Anpassung der Kindergartengebühren. Bereits in der letzten Ausgabe der Gemeinderundschau (Nr. 29) haben wir unser grundsätzliches Verständnis bzw. unsere Bewertung der Gebühren auf Kinderbetreuung näher erläutert. Dabei gilt für die SPD, dass Kinder in Kita und Kiga nicht nur „einfache Betreuung“, sondern auch Bildung erfahren, wie dies im Orientierungsplan des Landes Baden-Württemberg festgeschrieben ist. Die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungsbiographie wird bereits in diesem Alter gelegt. Daher sollte jedes Kind von Beginn an die bestmögliche Förderung erhalten, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

Fakt ist, dass 96 Prozent der Eltern in Baden-Württemberg Kita-Gebühren zahlen. Laut einer aktuellen Studie sind lediglich 4 Prozent der Eltern von den Kita-Gebühren befreit (Kinderzuschlagsberechtigte erhalten einen Kinderzuschlag von 205 €; Für AlG2-Empfänger übernimmt das Jugendamt die Kinderbetreuungskosten).

In unserer Gemeinde geht es jedoch nicht um die berechtigte Entlastung bzw. Befreiung von Familien, die bereits Sozialleistungen erhalten, sondern um die breite Mitte: Die Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die die Mehrheit darstellen und nicht die o.g. Unterstützungsleistungen beantragen können.

Daher stellt auch diese Erhöhung der Kindergartengebühren eine weitere Belastung der Familien, die in der Corona-Pandemie ohnehin bereits vielfältigen Belastungen ausgesetzt sind, dar. Wir erreichen dadurch weniger Bildungsgerechtigkeit, schmälern die Bemühungen im Kampf um Kinderarmut und verringern die Chancen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Uns freut es, dass nun auch die politischen Mitbewerber im Rat, der bereits vor Jahren etablierten Haltung der SPD, beipflichten und sozialdemokratische Ziele teilen! Die CDU ging noch einen Schritt weiter und kritisierte ihre eigene Landesregierung: Hier lobte man das „Gute-Kita-Gesetz“ der damaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Nach diesem Gesetz steuerte der Bund 5,5 Milliarden € bei, damit die Länder in die Lage versetzt werden konnten, Familien zusätzlich bei den Gebühren zu entlasten. Wir wissen inzwischen, dass sich Baden-Württemberg anders entschieden hatte und Familien, auch in Mühlhausen, keine Entlastung erfuhren. Schön, dass dies nun auch Beachtung findet.

Daher begrüßen wir es sehr, dass sich die Verwaltung nun konkret auf den Weg macht (wie dies auch der GR-Beschluss von Juli 2020 vorsieht), um die Familien, zumindest in einem Zwischenschritt, zu entlasten und eine Sozialstaffelung der Elternbeiträge zu erarbeiten.

Wenn die Familien infolge einer Sozialstaffelung der Kindergartenbeiträge weniger hierfür aufwenden müssen, profitieren diese und Frauen in besonderem Maße. Wenn geringere Kindergartengebühren in Mühlhausen realisiert werden können, denken Frauen über Aufnahme und den Umfang einer Erwerbsarbeit ganz anders nach. Die SPD ist der Auffassung, dass dies doch auch unser Ansatz für Mühlhausen sein sollte!

Was wir uns vorstellen

Als pragmatische Übergangslösung möchten wir daher für einen Kompromiss werben, der folgende Unterscheidung vorsieht: Paare, Familien oder Alleinerziehende sollen je nach ihrer sozialen Situation von den Kita-Gebühren teilweise bzw. vollständig befreit werden. Einkommensstärkere sollen hingegen die Gebühren zahlen und Bezieher hoher Einkommen sollen freiwillig einen Solidarbeitrag leisten, der zusätzlich zu den Gebühren entrichtet werden soll. Wir schlagen diese Dreiteilung im Rahmen einer solidarischen Betreuungsfinanzierung vor. Da wir von der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Gemeinde ausgehen, möchten wir die solidarische Betreuungsfinanzierung mit einem so gering wie möglichen Verwaltungsaufwand gestalten. Daher schlagen wir vor, dass bei einer noch abzuwägenden Einkommensgrenze, Familien mit niedrigem Einkommen, keine Gebühren mehr zahlen. Diese Personengruppe sollte ihre soziale Situation mit ihrem Einkommenssteuerbescheid belegen können. Für die Einkommensstärkeren schlagen wir eine freiwillige Selbsteinstufung vor. Hier können diejenigen, denen es wahrlich gut geht, selbst entscheiden, ob sie einen höheren Solidarbeitrag auf freiwilliger Basis leisten wollen.

Wenn das Ziel von Erziehung und Bildung der Umgang mit Freiheit durch die Übernahme von Verantwortung bedeutet, dann sollte dies auch die Eltern einbeziehen. Die SPD-Fraktion fordert daher mit der Einführung einer solidarischen Betreuungsfinanzierung Freiheit anstelle von Erziehungs- und Bildungsbenachteiligung – Solidarität anstelle von Bürokratie.

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